Internationales Recht
Die Welt rückt zusammen. Sprichwörtlich immer näher sind uns andere Länder und andere Völker durch immer perfektere Verbindungen wie Flugverkehr, Straßen, Schiffsverbindungen und natürlich auch das Internet. Auch der globalisierte Handel führt zu immer mehr grenzüberschreitenden Kontakten. Geschäfte mit ausländischen Anbietern und Bezahlung über Grenzen hinweg sind Normalität.
In diesem Zusammenhang entsteht auch eine Vielzahl neuer Rechtsprobleme, bei denen nicht durchgängig nationales Recht zum Einsatz kommt. Vielmehr ist es die Konstellation des Einzelfalls, die Erfahrung und Kenntnis der einschlägigen Vorschriften erfordert. Ganz gleich, ob im Urlaub im Ausland ein juristischer Fall entstanden ist oder ob Ausländer in Deutschland eine Wohnung mieten, eine Ehe mit einem deutschen Partner schließen oder eine Handelsbeziehung etablieren - ein anwaltlicher Rat vom Fachmann hilft manches Problem zu lösen oder zu vermeiden.
In allen diesen Fällen treffen oft sehr unterschiedliche Privatrechtsordnungen auf einander, die gegeneinander abgewogen werden müssen. Das internationale Privatrecht hilft dann bei der Frage, welches Recht anzuwenden und welches Gericht zuständig ist. So verwundert es nicht, dass viele bisherige europäische Harmonisierungsvorschriften zum Bereich des internationalen Zivilprozessrechts gehören. Auf die Frage nach dem zuständigen Gericht und der Vollstreckbarkeit deutscher Gerichtsentscheidungen im Ausland geben diese Regelungen bereits weit reichende Antworten.
Sprechen Sie mit unserer Kanzlei, wenn Sie Fragen zum internationalen Recht haben. Wir setzen unsere Erfahrung ein, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen oder bereits im Vorfeld von Auseinandersetzungen Probleme zu lösen.
Bereiche, in denen wir Sie unterstützen
- Privatrechtliche Beziehungen
- Internationales Personenrecht
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